Der österreichische Zoll konnte im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit im ersten Halbjahr 2021 rund 18,5 Tonnen tierische Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen. Das ist eine Steigerung von rund 36 Prozent zum Vorjahr - obwohl der Reiseverkehr Corona-bedingt nach wie vor stark eingeschränkt ist.
Seit Beginn 2021 wurden bei 1250 erfolgreichen Zollkontrollen österreichweit 12,9 Tonnen illegal eingeführtes Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie 334 Kilogramm Fisch und Fischereierzeugnisse beschlagnahmt. Auch andere tierische Produkte wie 4,5 Tonnen Milch und Milcherzeugnisse, 216 Kilogramm Eier sowie 583 Kilogramm Honig wurden beschlagnahmt und vernichtet. Im gesamten Vorjahr wurden rund 13,6 Tonnen dieser Produkte aufgegriffen.
Allein in der Abfertigung der Zollstelle am Flughafen Wien Schwechat wurden im Vorjahr rund drei Tonnen und heuer bereits mehr als 2,2 Tonnen tierischer Erzeugnisse nach dem Tierseuchengesetz beschlagnahmt, obwohl die Zahl der Reisenden Pandemie-bedingt stark eingeschränkt ist.
Mit den Kontrollen von tierischen Lebensmitteln leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Tierseuchen. Damit werden die Konsumenten und die Wirtschaft in Österreich geschützt. Für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft in die Europäische Union gelten strenge Bestimmungen. Gerade in der Urlaubszeit ist es daher ratsam, sich über die Einfuhrbestimmungen zu informieren.
Finanzminister Gernot Blümel
Ein rekordverdächtiger Großaufgriff gelang den Zöllnern der Zollstelle Flughafen Linz im März 2021: Sie zogen einen augenscheinlich überladenen moldawischen Mercedes Sprinter auf der A25 aus dem Verkehr und stellten 902 Kilogramm Schweine- und Hühnerfleisch sicher.
Einschleppung von Tierseuchen verhindern
Tierische Lebensmittel unterliegen strikten Kontrollen durch die Veterinärbehörden, um zu verhindern, dass gefährliche Tierseuchen eingeschleppt werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Tierseuchenausbruchs in Österreich wären für den landwirtschaftlichen Bereich sowie für vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche katastrophal: Notschlachtungen, Handelsbeschränkungen und Exporteinbußen wären die unabdingbare Folge.
Kein Import von Lebensmitteln aus privater, unkontrollierter Produktion
Im Reiseverkehr dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse aus fast allen Nicht-EU-Ländern überhaupt nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Andere tierische Erzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr im Reiseverkehr strengen Beschränkungen, nach denen pro Person nur eine geringe Menge gestattet ist. Der Zoll rät generell dazu, keine Lebensmittel aus privater, unkontrollierter Produktion und Hausschlachtung einzuführen.
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