Schärfere Bestimmungen
Slowenien: Seit 15. Juli 3-G-Regel bei Einreise
Unser Nachbarland Slowenien verschärft seine Einreisebestimmungen: Ab dem 15. Juli wird die 3-G-Regel angewendet, egal aus welchem Land man einreist. Alle Einreisende werden den Nachweis vorlegen müssen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Ohne Nachweis wird eine zehntägige Quarantäne verhängt.
Begleitete Kinder unter 15 Jahren sind von den Auflagen befreit, wie aus der Verordnung vom Montag hervorgeht. Neben den Kindern können künftig nur noch Landwirte, die ihr Land auf beiden Seiten der Grenze bearbeiten, auflagenfrei einreisen. Sie müssen Slowenien aber nach höchstens zehn Stunden wieder verlassen.
Keine Ausnahmen für Durchreisende
Für die Durchreise - etwa nach Kroatien - oder für Pendler sind in der Verordnung keine Ausnahmen von der 3-G-Regel mehr vorgesehen. Mit der neuen Regelung schafft Slowenien die Liste der Risikoländer, die bisher für die Einreiseregeln ausschlaggebend waren, ab.
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