Laut Gesetz sind Unternehmen (privater wie öffentlicher Natur) dazu verpflichtet, je 25 Mitarbeiter einen Behinderten einzustellen. Sie können sich aber "freikaufen", was auch einige Bundesländer als Arbeitgeber nutzen. Oberösterreich tut das nicht: "Mit Dezember 2010 waren exakt 1.301 Menschen mit Beeinträchtigung im Landesdienst beschäftigt – um rund 400 mehr, als gesetzlich vorgeschrieben", sagt Hiesl.
In der Privatwirtschaft stellt nicht einmal jedes vierte Unternehmen genügend behinderte Arbeitnehmer ein, zahlt lieber die, je nach Betriebsgröße, 226 bis 336 Euro. Nicht nur der Zivilinvalidenverband fordert eine Erhöhung dieser Ausgleichstaxen auf betriebswirtschaftlich schmerzhaftere Größenordnungen. Auch Hiesl tritt dafür ein: "Das Freikaufen muss einfach viel teurer werden!"
Wobei ÖVP-Politiker Hiesl etwas Grundsätzliches sagt: "Die Einstellung von Behinderten sollte generell nicht als Pflicht betrachtet werden, sondern vielmehr als Chance. Immerhin gehört Engagement auf diesem Gebiet zum Erscheinungsbild eines guten Betriebes." Zugleich möchte Hiesl Erleichterungen für Unternehmen bei Schutzbestimmungen wie etwa Kündigungsfristen für Behinderte.
Kronen Zeitung
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