Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer hält es für "hochgradig unwahrscheinlich", dass bei Philipp K. eine volle Berauschung gegeben war. Das widerspricht der Version des 22-Jährigen: Er hatte zuletzt angegeben, er wäre beim Treffen mit der jungen Frau infolge seiner schweren Alkoholisierung eingeschlafen und habe am nächsten Morgen beim Aufwachen die Leiche der von unbekannter Hand Getöteten vorgefunden.
Dantendorfer räumt zwar ein, dass Philipp K. wahrscheinlich berauscht war. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit war dem Gutachter zufolge aber nicht aufgehoben.
Persönlichkeitsstörung
Laut psychiatrischer Expertise leidet der Mann, der am kommenden Donnerstag seinen 23. Geburtstag feiert, an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. "Unter der Voraussetzung, dass das hohe Gericht zum dem Schluss kommt, dass er die ihm zur Last gelegte Tat tatsächlich begangen hat, ist aus psychiatrischer Sicht davon auszugehen, dass er die Tat unter wesentlichem Einfluss der oben angesprochenen Persönlichkeitsstörung begangen hat", betont Dantendorfer.
Folglich empfiehlt der Gutachter - sollte sich die Schuld des Verdächtigen herausstellen - diesen in eine Anstalt für geistig abnormen Rechtsbrecher einzuweisen, da eine "seelische oder geistige Abartigkeit höheren Grades" gegeben sei und - was das Begehen weiterer sexueller Straftaten betrifft - "von einer ungünstigen Gefährlichkeitsprognose für den Beschuldigten auszugehen ist".
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