Preise abgesprochen

Baukartell: Strabag droht Strafe von 45 Mio. Euro

Wirtschaft
14.07.2021 12:09

Jahrelange Preisabsprachen mehrerer Unternehmen im Rahmen eines Baukartells beschäftigen die Justiz seit Jahren. Nun hat die Bundeswettbewerbsbehörde die Verhängung einer Geldbuße gegen die Strabag beim Kartellgericht beantragt. Dem börsennotierten Baukonzern droht wegen Beteiligung an dem Kartell dem Vernehmen nach eine Strafe in der Höhe von 45,37 Millionen Euro.

Dies gaben sowohl der Konzern als auch die Behörde am Mittwoch bekannt. Bei der Strafe handelt es sich um eine geminderte Geldbuße. Der Grund: Die Strabag habe im Rahmen des Kronzeugenprogramms „kontinuierlich und umfassend“ kooperiert, hieß es. Zudem habe die Strabag ein zertifiziertes Compliance-System in Verbindung mit einem neuartigen Monitoring-System eingeführt, um künftige Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot hintanzuhalten, so die BWB. Die beiden Konzerngesellschaften Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG hätten, so die Strabag in einer Aussendung, von Anbeginn an vollumfänglich mit der BWB kooperiert und zuletzt „ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements“ abgegeben.

Eingeleitet worden waren die Baukartell-Ermittlungen gegen zahlreiche heimische Baufirmen, darunter auch die Strabag AG und die F. Lang u. K. Menhofer, im Frühjahr 2017 - zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Damals hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei unter anderem auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

(Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

„Zeitnahe Anträge“ gegen andere Unternehmen
Gegen die weiteren am Baukartell beteiligten Unternehmen laufen seitens der BWB Ermittlungen, „die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden“, so die Behörde. Aus dem aktuellen Bußgeld-Antrag lassen sich keine Rückschlüsse auf weitere Anträge ziehen: Denn es wird jeder Einzelfall geprüft - unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Kooperation des betreffenden Unternehmens

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