Betriebsratswahl:

Laudamotion verliert auch in zweiter Instanz

Reisen & Urlaub
14.07.2021 14:38

Die Billigairline Laudamotion hat eine Klage gegen den Betriebsrat auch in zweiter Instanz verloren. Die Ryanair-Tochter wollte die Wahl des Betriebsrats für ungültig erklären lassen. In erster Instanz hatte Laudamotion bereits am Landesgericht Korneuburg gegen den Betriebsrat, der Rechtsschutz durch die Gewerkschaft vida erhält, verloren. Die Gewerkschaft bekräftigte heute ihren Ruf an die Regierung, diese möge eine Strategie gegen Rechtsbrüche von Airlines entwickeln.

„Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht Wien bedeutet, die Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 war weder anfechtbar noch nichtig“, so Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt.

(Bild: APA-Grafik, krone.at-Grafik)

„Sieg der Gerechtigkeit“
Liebhart sieht einen „erneuten Sieg der Gerechtigkeit gegen eine Airline, die österreichisches Recht mit Füßen tritt und deren Belegschaft unter Sozialdumping und anderen Schikanen seitens der Geschäftsführung leidet.“

Der Gewerkschafter bekräftigte die Forderung an die Bundesregierung, die Augen vor Problemen in der Luftfahrt nicht länger zu verschließen: „Bisher haben wir alle Gerichtsverfahren gegen Laudamotion gewonnen. Das heißt, der Ryanair-Konzern hat in Österreich außerhalb des österreichischen Rechtsbogens agiert“, so Liebhart. Er verweist darauf, dass ein Konzern, der ganz klar rechtsbrüchig wurde und sein Verhalten trotz massiver Hinweise auf dieses Fehlverhalten nicht änderte, weiter Hunderte Flugzeuge quer durch Europa steuert.

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