In der emotional geführten Debatte um den Europark-Ausbau meldet sich jetzt eine unabhängige Stimme zu Wort. Die Volksanwaltschaft hat sich ebenfalls mit der Standortverordnung zum geplanten Europark-Ausbau auseinandergesetzt, und ihre Stellungnahme hat es in sich.
Denn die Volksanwaltschaft hat eine „Missstandsfeststellung“ zur Standortverordnung des Landes abgegeben. ÖVP und Neos hatten als Kompromiss, wie berichtet, die von Spar um 14.000 Quadratmeter geplante Europark-Erweiterung auf 8500 Quadratmeter begrenzt. Bereits darin sieht die Volksanwaltschaft einen Missstand.
Schreiben aus Büro von ÖVP-Volksanwalt Amon
Die Reduktion sei „entgegen den eingeholten Gutachten“ und „ohne Anhaltspunkt“ im Raumordnungsgesetz erfolgt. Verfasst wurde die Stellungnahme im Büro des von der ÖVP nominierten Volksanwalts Werner Amon. Eine Missstandsfeststellung hat keine rechtlichen Konsequenzen, angenehm für die betreffende Behörde sind Stellungnahmen der Volksanwaltschaft aber niemals.
Der zuständige Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) nimmt die Kritik gelassen. „Die Feststellung ist nicht unmittelbar Gegenstand des Verfahrens“, sagt er. Seine Abteilung werde nun alle Stellungnahmen sichten und in die Verordnung einarbeiten.
Die Reduktion auf 8500 Quadratmeter sei eine „politische Festlegung“ gewesen. Doch genau das kritisiert die Volksanwaltschaft. „Politische Motive“ können die Reduktion nicht rechtfertigen, heißt es im Schreiben.
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