Die Umweltverbände Nabu und Grüne Liga sind mit einer Klage gegen die vorzeitige Zulassung von Anlagentests im Tesla-Werk im brandenburgischen Grünheide gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies nach Angaben vom Mittwoch einen Eilantrag der Verbände ab und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts.
Gegenstand des Verfahrens war die vom Brandenburger Landesamt für Umwelt am 1. Juni 2021 erteilte Zulassung vorzeitiger Tests. Die Zulassung erlaubt dem US-Elektroautobauer schon vor Erteilung einer Gesamtgenehmigung bereits installierte Anlagen und Aggregate der Bereiche Gießerei, Lackiererei und Karosseriebau zu erproben. Zusätzlich dürfen Tanks zu Spül- und Testzwecken eingebaut und genutzt werden.
Einen dagegen gerichteten Eilantrag der Umweltverbände lehnte zunächst das Verwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht konnte nach Auffassung des Gerichts schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Eilantrag der Verbände „unzulässig“ war.
Nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz sei das Rechtsmittel eines Umweltverbands nur dann zulässig, wenn der Verband geltend mache, durch die Entscheidung - hier die vorzeitigen Tests - in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich des Natur- und Umweltschutzes berührt zu sein. Die beiden klagenden Verbände hätten dem Gericht nach aber nicht geltend gemacht, dass bereits bei den vorzeitig zugelassenen Tests „mit nicht angemessen berücksichtigten oder bewältigten Störfällen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen“ zu rechnen sein könnte.
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