„Am Gericht werden oft bizarre und unschöne Dinge behandelt. Aber das sticht besonders hervor.“ Mit diesen Worten begann der Staatsanwalt am Landesgericht Innsbruck am Mittwoch die Verlesung der Anzeige. Dem 31-jährigen Angeklagten wurde Geschlechtsverkehr mit einem Hund vorgeworfen - die Tierquälerei hat er auch gefilmt.
Die Frisur sitzt, der Anzug auch: Der angeklagte Unterländer wirkte bei der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck aufgeräumt und seriös. Die Fragen der Richterin beantwortete er entschieden - ebenso entschieden zeigte er sich geständig und reuevoll. Zur Last gelegt wurde ihm der sechsfache Analverkehr mit dem Hund seines damaligen Partners sowie der Besitz von 18 kinderpornografischen Dateien.
Mann im Hundekostüm
Einmal hat der Mann den Hund auch angekotet. Während der Quälerei soll er außerdem mehrmals ein Hundekostüm getragen haben. „Ich habe mir die Videos angeschaut, die Sie dabei gemacht haben“, brachte die Richterin mit gepresster Stimme heraus. „Der Hund winselt“, stellte sie fest.
Ich habe mir die Videos angeschaut, die Sie dabei gemacht haben. Der Hund winselt.
Die Richterin
„Abgründe faszinierten“
Der 31-Jährige bekannte sich zu allen Vorwürfen schuldig. Als Grund für seine Taten nannte er „eine toxische Mischung aus Arbeitslosigkeit, Langeweile, sexueller Frustration in der Beziehung und der Faszination und Begeisterung für menschliche Abgründe“. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte ihm eine Störung der Sexualpräferenzen sowie eine geistig-seelische Abnormität höheren Grades: Er strebe nach Dominanz.
Haft und Geldstrafe
Die Richterin stellte klar: „Ich verurteile das, was Sie gemacht haben, nicht. Aber es ist gegen die Natur.“ Der Unterländer hat sich mittlerweile von allen Aspekten seines damaligen Lebens getrennt. Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt.
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