Die Grazer Gesundheitsbehörden befürchten einen Corona-Cluster nach dem Besuch einer infizierten Frau in einer Grazer Diskothek am Wochenende. Rund 350 Gäste waren registriert, diese werden nun im Zuge des Contact Tracing kontaktiert. Die Frau hatte die Disco in der Nacht von Samstag auf Sonntag besucht. Andere, möglicherweise nicht registrierte Besucher werden gebeten, sich bei den Behörden zu melden.
Es handelte sich dabei um die Grazer Diskothek „Heart“ in der Triester Straße. Die Infizierte war zwischen 20.30 Uhr und 0.30 Uhr zum Tanzen gekommen. Nach bisherigem Kenntnisstand waren alle rund 350 Gäste der Diskothek an diesem Abend ordnungsgemäß registriert. Diese Personen werden nun vom Grazer Contact-Tracing-Team bzw. vom Roten Kreuz kontaktiert und erhalten einen PCR-Testtermin. Sie müssen sich dazu nicht extra bei den Behörden melden, teilte die Stadt Graz am Donnerstag mit.
Wir gehen davon aus, dass die junge Frau bereits sehr ansteckend war.
Eva Winter, Leiterin des Grazer Gesundheitsamtes
PCR-Testaufruf
Sollten wider Erwarten weitere Gäste nicht registriert gewesen sein, ersuche man diese Personen, sich zu melden, sagte die Leiterin des Grazer Gesundheitsamtes, Eva Winter: „Wir gehen davon aus, dass die junge Frau bereits sehr ansteckend war. Wer an diesem Abend in dieser Disco war, sollte daher einen PCR-Test machen, um zu verhindern, dass weitere Menschen angesteckt werden.“
Allfällig nicht-registrierte Gäste sollten sich möglichst rasch in der Zeit von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0316/872-3202 melden. Auch eine Meldung per E-Mail ist möglich.
Erst zu Wochenbeginn war bekannt geworden, dass sich eine mit dem Coronavirus infizierte Person in der Nacht auf den 4. Juli in der Diskothek „Almrausch“ in Lannach (Bezirk Deutschlandsberg) aufgehalten hatte. 380 weitere Gäste waren zu diesem Zeitpunkt registriert. Das Land Steiermark hatte am Dienstag einen öffentlichen Aufruf gestartet, weil die Behörden von mehr als 900 möglichen Kontaktpersonen ausgingen. Sie wurden dringend gebeten, sich bei der Gesundheitsbehörde zu melden.
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