In knapp sechs Wochen gilt für neue Mitarbeiter in der Landesgesundheitsagentur: Wer einen Job will, muss vor dem Dienstantritt gegen das Coronavirus geimpft sein. Ähnliches könnte bald auch für Pädagogen gelten. Seitens des Landes will man sich nämlich für die Impfung als Voraussetzung für Neuaufnahmen einsetzen.
Mit Stichtag 1. September müssen - wie berichtet - alle neuen Mitarbeiter in den NÖ-Kliniken vor ihrem Dienstantritt zwingend gegen das Coronavirus geimpft worden sein. Auch im Bildungsbereich könnte diese „1-G-Regel“ wohl schon bald Einzug halten. Denn wie Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister im „Krone“-Gespräch erklärt, wolle man sich beim Bund für eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern stark machen, welche die Impfung als Voraussetzung für Neuaufnahmen vorsieht.
Zum Schutz der Kinder ist auch im Bildungsbereich die Impfung als Voraussetzung für neues Personal zu verfolgen.
Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP)
„Zum Schutz aller Beteiligten“, betont Teschl-Hofmeister. Schließlich seien die positiven Auswirkungen der Impfungen in allen Arbeitsbereichen mit engem Kontakt zu Menschen auch im Infektionsgeschehen spürbar geworden. Ähnliche Effekte wünscht man sich auch für Schulen und Kindergärten.
Offen bleibt indes, ab wann eine solche Regelung greifen könnte. In bereits bestehende Dienstverträge will und kann man beim Land jedenfalls nicht eingreifen. . .
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