Die Aufgabe des Polizeijuristen war es, Akten von abgeschobenen Asylwerbern ans Strafamt zu schicken, damit dort die „Reisekosten“ eingefordert werden. Doch er ließ sie im Archiv liegen, war, als die Affäre aufflog, geständig und meinte, dass ohnehin nicht viel zu holen gewesen wäre. Inzwischen wurde ein Teil der Akten aufgearbeitet, tatsächlich ist der Rückfluss in die Staatskasse „überschaubar“, es soll sich um „ein paar Tausend Euro“ handeln.
Mehrere tausend Euro
Der ehemalige Fremdenpolizei-Fachbereichsleiter wurde vorerst suspendiert, dann nach einem Monat in den Dienst zurückgeholt und ins Strafamt versetzt, war in der Zwischenzeit in Wels und ist jetzt wieder in Linz in der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung im Einsatz, wo er, wie Kollegen bestätigen, „sehr gute Arbeit macht“. Vorm Disziplinar-Senat in Villach (Kärnten) fand der A-Beamte keine milden Richter, die Strafe beträgt mehrere Tausend Euro, „jedenfalls mehr als ein Monatsgehalt, sonst wäre es eine Geldbuße gewesen“.
Noch kein Verhandlungstermin
Der Jurist berief gegen das Erkenntnis und der Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht in Wien. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es aber noch nicht. Bis dahin gibt’s auch keine Entscheidung, ob der Beamte wieder in seine ursprüngliche Verwendung kommt oder woanders zugeteilt wird – es gilt bis zum rechtskräftigen Spruch die Unschuldsvermutung.
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