Vermieter sind verpflichtet, bis 30. Juni die Betriebskostenabrechnungen für 2020 vorzulegen. „Aufgrund von Corona sind wir aber in Verzug geraten“, werden derzeit viele Mieter vertröstet, dass die Frist nicht eingehalten wird. Und diese kann tatsächlich bis Ende des Jahres verlängert werden, wie die Mietrechtsexperten der Arbeiterkammer Kärnten erklären.
Kostenloser Experten-Check
Beim gemeinsamen Betriebskosten-Check mit dem Land überprüfen die Juristen derzeit kostenlos die oft komplizierten und unverständlichen Abrechnungen, die nach dem Lockdown noch mehr Fragen aufwerfen. So sind Kosten wegen des vermehrten Aufenthaltes zuhause vielfach angestiegen. Auch vom Energieversorger drohen hohe Nachzahlungen. Die Konsumentenschützer stehen Betroffenen kostenlos zur Seite: Termin vereinbaren und Abrechnungen prüfen lassen.
Details unter:
Tel.: 050 477-6000 bzw. online auf kaernten.arbeiterkammer.at
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.