Die Ausrollung intelligenter Stromzähler, der sogenannten Smart Meter, hinkt dem vorgegebenen Zeitplan hinterher. Das Ministerium für Energie und Umwelt hat nun einen neuen Verordnungsentwurf in Begutachtung geschickt, mit dem die Ziele für die Ausrollung der neuen Strommessgeräte um Jahre nach hinten verschoben werden. Dazu muss die „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung“ geändert werden.
Die ursprüngliche Vorgabe, wonach bis Ende 2020 mindestens 80 Prozent und bis Ende 2022 mindestens 95 Prozent der Stromzähler „smart“ sein sollen, wird damit hinfällig. Das neue Ziel laut Entwurf ist, dass jeder Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 40 Prozent und - im Rahmen der technischen Machbarkeit - bis Ende 2024 mindestens 95 Prozent erreicht hat.
In den Erläuterungen zum Entwurf heißt es: „Während einige wenige Netzbetreiber die Ausrollung bereits abgeschlossen und mehr als ein Drittel der Netzbetreiber einen größeren, flächendeckenden Einbau von intelligenten Messgeräten gestartet haben, erreiche der Großteil der Netzbetreiber die im Jahr 2017 verordneten Ausrollungsziele von 80 Prozent bis Ende 2020 und 95 Prozent bis Ende 2022 nicht.“
Technische Probleme und Lieferengpässe
Der 2020 veröffentlichte Monitoringbericht der Regulierungsbehörde E-Control zur Einführung von intelligenten Messgeräten gehe aufgrund der von den Verteilernetzbetreibern laufend aktualisierten Projektpläne österreichweit von einem Ausrollungsgrad von rund 31 Prozent bis Ende 2020 und von rund 75 Prozent bis Ende 2022 aus. Die Verzögerungen sind demnach einerseits auf technische Probleme im Zuge der Pilotprojekt- und Ausrollungsphasen, andererseits auf Lieferengpässe bei den Zählerherstellern zurückzuführen.
Die seit März 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wirken sich zusätzlich negativ auf Lieferketten sowie Installationsarbeiten vor Ort und damit auf die Zielerreichung aus. „Es soll daher ein Ausrollungszeitplan verordnet werden, der diesen Umständen sowie der tatsächlich erreichten und geplanten Ausrollung der Netzbetreiber Rechnung trägt“, heißt es. Die Begutachtung endet am 11. August.
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