Umstrittenes Thema

Impfpflicht-Debatte hat auch Vorarlberg erreicht

Vorarlberg
18.07.2021 11:55

Kommt sie nun doch, die Impfpflicht? Nach Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gibt es auch in Vorarlberg Überlegungen bezüglich einer verpflichtenden Immunisierung für das Gesundheitspersonal.

„Von Seiten der Regierung wird es keine Impfpflicht geben“, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz noch Anfang des Jahres gegenüber der „Krone“. Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner erklärte in einem Interview mit dem ORF Vorarlberg: „Das ist immer noch eine sehr persönliche Sache, jeder muss das für sich abwägen können.“ Er hielt sich jedoch bereits eine Türe offen: „Von einer generellen Impfpflicht habe ich nie etwas gehalten und das wird auch so bleiben."

Nun könnte sie aber doch kommen, die Impflicht - zumindest für all jene, die im Gesundheitsbereich arbeiten. In Wien ist eine COVID-Impfung bereits Voraussetzung für alle Neuanstellungen in Krankenhäusern. Niederösterreich zieht damit ab 1. September nach, die Regelung gilt sogar für Ausbildungsplätze. Das Burgenland plant ebenfalls ähnliche Schritte. Und nun ist es auch in Vorarlberg so weit. Auf Anfrage bei Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher hieß es: „In den Vorarlberger Spitälern laufen derzeit rechtliche Prüfungen und es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft strengere Vorgaben bei Neueinstellungen möglich sind.“ Wer also einen Job in einem Landeskrankenhaus antreten will, könnte schon bald eine COVID-19-Impfung vorweisen müssen.

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In den Vorarlberger Spitälern laufen derzeit rechtliche Prüfungen und es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft strengere Vorgaben bei Neueinstellungen möglich sind.

Martina Rüscher

Bestimmte Impfungen werden bereits verlangt 
Rechtlich scheint dies durchaus möglich zu sein. Denn bereits jetzt ist etwa eine Immunisierung für Masern-Mumps-Röteln und Varizellen für die Arbeit auf Stationen mit regelmäßigem Patientenkontakt Voraussetzung. Beim Einstellungsgespräch wird auch abgeklärt, ob der Bewerber gegen Diphterie-Pertussis-Polio-Tetanus, Influenza, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken, Pneumokokken geimpft ist. In Sachen COVID ist der arbeitsrechtliche Boden allerdings noch recht dünn: Nach aktueller Rechtslage könnte zwar niemand zur Impfung verpflichtet werden, das Gesetz erlaubt es aber, generelle Schutzimpfungen etwa im Gesundheitsbereich anzuordnen.

Der Arbeitgeber müsste ein berechtigtes Interesse vorweisen, dass es im betreffenden Bereich notwendig ist, dass jemand geimpft ist - also etwa bei Tätigkeiten mit intensivem Menschenkontakt. Da es aber hinsichtlich COVID-19 noch keine Judikatur gibt, werden das im Streitfall die Gerichte zu klären haben.

(Bild: zvg/Landeskrankenhäuser)

Impfung als „Abschreckmittel“? 
Abzuwägen ist auch, ob eine Impfpflicht Bewerber nicht abschrecken würde. Gerade im Gesundheitsbereich, wo bereits jetzt akuter Personalmangel herrscht, wäre eine zusätzliche Hürde der Sache nicht dienlich. Zudem ist die Impfbereitschaft bei den Mitarbeitern der Landeskrankenhäuser ohnehin schon sehr hoch - immerhin 85 Prozent sind bereits immunisiert.

Es bleiben jedoch 15 Prozent, die sich aus persönlichen Gründen, nicht impfen lassen wollen. Eine Impfpflicht, so sie denn auch das bestehende Personal betreffen sollte, könnte also durchaus heftige Widerstände hervorrufen. „Das Personal sollte man nicht vergraulen“, warnt daher der Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser, Thomas Steurer. „Es gibt eh schon zu wenig Mitarbeitende. Andererseits sollten sich alle bewusst sein, dass sie auch eine Verantwortung gegenüber den Patienten und ihren Kollegen tragen.“ Etwaige Konsequenzen für Impfverweigerer - etwa Versetzungen - seien „zum jetzigen Zeitpunkt“ kein Thema, heißt es aus dem Büro von Landesrätin Rüscher. Das Infektionsgeschehen werde aber genau beobachtet.

Kritisches Pflegepersonal 
Anders als in den Spitälern ist die Impfbereitschaft in den Alten- und Pflegeheimen weit schwächer ausgeprägt. Laut den aktuellsten Zahlen aus dem Monat Mai waren nur 61,1 Prozent der Beschäftigten im Langzeitpflegebereich geimpft. „Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen, müssen sich regelmäßig testen. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Langzeitpflege gilt die 3G-Regel und weiterhin die Maskenpflicht“, erklärt Landesrätin Katharina Wiesflecker. Es sei zudem Aufgabe der Heimbetreiber, die Mitarbeiter zu einer Impfung zu bewegen. Ebenso die Abwägung, ob Nichtgeimpfte in gewissen Bereichen nicht mehr arbeiten dürfen. Eine Impfpflicht - auch für Neuanstellungen - ist aber laut Wiesflecker im Langzeitpflegebereich noch nicht angedacht. „Vorerst bleibt die Impfung freiwillig, vonseiten der Landesregierung sind keine Änderungen diesbezüglich geplant.“ Eines ist aber ebenfalls Fakt: Der Druck auf jene, die nicht geimpft sind, nimmt stetig zu.

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