Klage ohne Erfolg

Gericht: Impfpflicht für US-Studenten ist rechtens

Ausland
20.07.2021 08:17

Acht amerikanische Studierende sahen durch die Impfpflicht an der Indiana University ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie verletzt und klagten. Zumindest vorläufig hatten sie dabei aber keinen Erfolg. Es handle sich dabei um das legitime Interesse für die öffentliche Gesundheit, erklärte das Gericht die Entscheidung - dies sei auch durch die Verfassung des US-Bundesstaates gedeckt. Der Anwalt der Studierenden kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an.

Mehrere US-Universitäten hatten eine entsprechende Verpflichtung angekündigt, mit Beginn des neuen Semesters im Herbst, von ihren Studierenden eine Impfung gegen das Coronavirus zu verlangen. Dies sei „zum Schutz unserer Gemeinde erforderlich“, wie etwa die Universität Harvard diesen Schritt begründete. Auch an anderen Eliteuniversitäten wie Yale, Columbia und Princeton gelten ähnliche Regelungen.

Gericht lässt Kläger abblitzen
Acht Studierende in Indiana wollten sich das nicht gefallen lassen. Sie hatten argumentiert, dass die Impfpflicht ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie verletze. Dies war jedoch vergeblich. Wie der Richter in seinem Urteil aber betonte, handle es sich dabei nicht um eine endgültige Entscheidung in der Sache. Im konkreten Fall ginge es viel mehr um eine einstweilige Verfügung.

Mehr Freiheiten durch Impfung
Dank der Impfpflicht der Universität könnten Studierende, Lehrkräfte und Angestellte auf Masken und Abstandsregeln im Klassenzimmer, Labor oder in der Freizeit und bei außerschulischen Aktivitäten verzichten, hatte die Indiana University in Bloomington ihr Vorgehen gerechtfertigt. Die Universität hatte die Impfpflicht, die ab Herbstsemester gelten soll, bereits im Mai angekündigt. Aufgrund medizinischer oder religiöser Gründe kann eine Ausnahme beantragt werden.

Studierende wollen nicht aufgeben
„Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende des Kampfes der Studenten - wir planen, sofort gegen die Entscheidung des Richters in Berufung zu gehen“, reagierte der Anwalt der Studenten, James Bopp Jr., in einer Mitteilung. Das Recht, die Universität zu besuchen, dürfte nicht davon abhängig gemacht werden, dass Studierende etwa auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten müssten. Die Universität hingegen begrüßte die Entscheidung auf Anfrage. Das Urteil sorge für eine sichere Rückkehr zum Unterricht, hieß es.

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