Die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) starten wieder eine Hilfsaktion für unverschuldet durch Unwetter in Not geratene Mitgliedsunternehmen. Die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb beträgt pro Schadensfall insgesamt mindestens zehn Prozent des entstandenen Schadens, gedeckelt mit 10.000 Euro bzw. 15.000 Euro je nach Landeskammer.
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Tage bringen auch erhebliche Schäden für die Betriebe vor Ort mit sich. „Wie schon in vorhergegangenen Jahren wollen wir unseren Mitgliedsbetrieben bei der Bewältigung der immensen Unwetter- und Überflutungsschäden rasch und möglichst unbürokratisch zur Seite stehen“, erklärt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Die Mittel werden in jedem Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der SVS und zu 20 Prozent von der WKÖ aufgebracht. Bei Selbstständigen ohne SVS-Mitgliedschaft werde dessen Anteil je zur Hälfte von der Landes- und der Bundeskammer übernommen.
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