Im Jahr 2017 ist ein 19-jähriger Rekrut im niederösterreichischen Horn im Zuge eines Fußmarsches zusammengebrochen. Er verstarb wenig später im Krankenhaus. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet.
Der 19-jährige Soldat der Garde war am 3. August 2017 bei einem Fußmarsch in der Nähe der Kaserne in Horn im Waldviertel zusammengebrochen. Todesursache war laut Obduktion eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung des Rekruten wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.
Ermittelt wurde in der Folge gegen vier Soldaten, die an der Durchführung des Marsches beteiligt waren. Sie standen unter anderem unter dem Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Vernachlässigung der Obsorgepflicht nach dem Militärstrafgesetz.
Verfahren eingestellt
Die Anklagebehörde kam letztlich jedoch zum Schluss, dass die Vorgesetzten des Rekruten gegen keine Vorschriften verstoßen haben. Sie hätten aufgrund der Hitze ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt und leichtere Adjustierung angeordnet. Weiters hätten sie nicht erkennen können, dass bei dem jungen Mann eine akute septische Entzündung vorgelegen war. Die Ermittlungen in der Causa wurden von der Staatsanwaltschaft Krems eingestellt, ein Fortführungsantrag der Mutter wurde im Vorjahr abgewiesen.
Der Rechtsvertreter der Mutter des 19-Jährigen, der Wiener Anwalt Helmut Graupner, gab am Dienstag bekannt, dass der EGMR nun ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet hat. Graupner betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Bundesregierung „Gelegenheit erhält, die Vorfälle zu rechtfertigen“.
Für den Juristen geht es nun insbesondere darum, „warum die Justiz das von der Mutter des Rekruten vorgelegte Gutachten eines renommierten Infektiologen und Notfallmediziners ignoriert hat und ausschließlich dem Gutachter der Staatsanwaltschaft - der weder Infektiologie noch Notfallmediziner ist - gefolgt ist, ohne ein Obergutachten einzuholen“.
Folter oder erniedrigende Strafe?
Der EGMR publizierte am Montag in Summe fünf Fragen an die beteiligten Parteien. Behandelt wird demnach unter anderem, ob gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben verstoßen wurde, oder der 19-Jährige im Rahmen des Fußmarsches Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung ausgesetzt war.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.