ORF-Moderator Armin Wolf hat mit einem Tweet zum Thema Corona nicht nur für viel Ärger unter Corona-Skeptikern gesorgt. Er muss sich deswegen am Donnerstag auch vor dem Handelsgericht Wien verantworten.
Denn in diesem Posting auf Twitter (siehe unten) bezeichnete der ORF-Anchorman eine Gruppe von Anwälten und einen Virologen als „Corona-Leugner“. Diese hatten sich zuvor als „Außerparlamentarischer Corona-Untersuchungsausschuss Austria - ACU“ in Inseraten kritisch zu Maskenpflicht, PCR-Tests und „Zwangsimpfungen“ geäußert.
Wegen „diffamierender Bezeichnung“ geklagt
Teile des ACU wehren sich gegen diese „diffamierende Bezeichnung“. „Es ist herabwürdigend. Das Wort wird diffamierend für Leute verwendet, die die Realität nicht anerkennen wollen. Das Coronavirus ist da, ist eine Bedrohung und muss bekämpft werden. Das ist eine Tatsache“, meinte der Wiener Rechtsanwalt Michael Brunner gegenüber dem „Kurier“.
Wenige Tage vor dem Prozess präzisierte Wolf seine Aussagen von damals (siehe Tweet oben) und betonte: „Niemand leugnet die Existenz des Corona-Virus (...) Tatsächlich bezeichnet Corona-Leugner Menschen, die leugnen, dass das eine besonders schwere Krankheit ist, die besondere staatliche Maßnahmen erfordert.“
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