„Warum sollte ich die Tiere töten?“, fragte eine Klagenfurterin immer wieder beim Prozess. Doch die Beweise gegen die Frau sind erdrückend: Als sie aus einem Mietshaus auszog, wurden viele Spuren toter Katzen entdeckt. Offenbar waren die Samtpfoten sich selbst überlassen worden - und fraßen sich irgendwann vermutlich gegenseitig auf. Dafür gab´s bedingte Haft und eine Geldstrafe, nicht rechtskräftig.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Klagenfurterin wurde von Richterin Sabine Roßmann penibel geführt - galt es doch, den Tod mindestens zweier Katzen aufzuklären. Deren Kadaver waren in dem verwüsteten Haus gefunden worden, als die Besitzerin ausgezogen war. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Frau Streunerkatzen gefangen gehalten hatte. Als sie den Wohnort wechselte, blieben die Miezen hilflos zurück - ohne Futter, ohne Wasser. Woran sie genau verendet sind, lässt sich nicht mehr sagen, da die toten Tiere entsorgt worden sind. Aber möglicherweise haben sie sich in ihrer Not zu Kannibalen entwickelt.
Urteil nicht rechtskräftig
„Ich bin eine Tierfreundin“, beteuerte die Angeklagte mehrmals. „Ich habe meine Hunde sehr gut gehalten und Katzen im Tierheim abgegeben, warum sollte ich einige dann einfach sterben lassen oder gar töten?“ Frau Rat glaubte ihr nicht: „Sie haben die Katzen eingesperrt, warum, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Die Strafe fällt mit drei Monaten bedingt und 960 Euro recht ordentlich aus. „Wenn noch einmal etwas mit Tieren ist, gehen Sie sitzen.“ Die Frau erbat Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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