Verfahren läuft

X-Jam-Klage wegen Klauseln im Kleingedruckten

Österreich
22.07.2021 11:54

Nach kürzlich aufgekommenen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen gegen den Maturareiseanbieter X-Jam hat die Arbeiterkammer an anderer Front bereits Anfang des Jahres eine Klage angestrengt - und zwar wegen rechtswidriger Klauseln, die sich im Kleingedruckten des Reiseveranstalters finden. Das Verfahren läuft. Seitens X-Jam bezeichnete man die Vorwürfe als haltlos und betonte, dass eine Entscheidung des Gerichts noch ausständig sei.

Insgesamt elf Klauseln fanden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die AK als rechtswidrig einstuft. Etwa betreffen diese die Stornogebühr. Bei einem Rücktritt vom Vertrag würden bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 Prozent der Reisekosten anfallen, steht im Kleingedruckten. Laut AK rechtswidrig: Aufgeklärt wird etwa darüber nicht, dass unter bestimmten Umständen auch ein kostenloser Rücktritt möglich ist. 

Das ist dann der Fall, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, sodass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort“, so AK-Experte Martin Goger.

Auch Stornokosten beanstandet
Und auch die Höhe der anfallenden Stornokosten wird beanstandet, denn diese müssen „angemessen und vertretbar“ sein. Stornokosten von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt seien das nach Ansicht der AK jedenfalls nicht. Sie liegt weit über der üblichen Stornogebühr von zehn Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt. Des Weiteren stößt sich die AK an Bearbeitungsgebühren etwa für Umbuchungen und dergleichen.

Die Klage wurde seitens der AK bereits im Jänner gegen die DocLX Travel Events GmbH eingereicht. Noch gibt es in der Causa kein Urteil, das Verfahren ist noch im Laufen.

X-Jam: „Mit üblicher Pauschalreise nicht vergleichbar“
„Selbstverständlich sind sämtliche Vertragsklauseln vorab von unseren Juristen geprüft worden. Bei gegenständlicher Reise handelt es sich um eine spezielle Eventreise, die mit einer üblichen Pauschalreise nicht vergleichbar ist. Darüber hinaus wurden von der AK Klauseln abgemahnt, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht aufscheinen“, so X-Jam-Geschäftsführer Thomas Kroupa via Aussendung. Es gebe „noch keine Entscheidung des Gerichts zu diesen, aus Sicht unserer Juristen, haltlosen Vorwürfen der AK“, betonte Kroupa.

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