„Krone“-Ombudsfrau

Ryanair zahlte unzulässige Check-in-Gebühr zurück

Ombudsfrau
26.07.2021 06:00

Ryanair hat von Fluggästen immer wieder eine Gebühr für einen Check-in am Flughafen kassiert. Obwohl diese Gebühr im Vorjahr vom OGH für unzulässig erklärt wurde, zahlte man das Geld nicht zurück. Nun gibt es zumindest in einem Fall ein Happy End.

Josef M. aus Niederösterreich war vor knapp drei Jahren mit Begleitung von Wien nach Gran Canaria geflogen. Laut Leser habe der Online-Check-in damals nicht geklappt. Also checkte man beim Hin- und Rückflug am Flughafen ein. Dafür kassierte Ryanair damals in Summe 220 Euro. Vielen anderen Reisenden ist es ähnlich ergangen.

Die Gebühr für das Einchecken am Flughafen mussten bei Ryanair viele Passagiere bezahlen. Vom Höchstgericht wurde das für unzulässig erklärt (Symbolbild). (Bild: ©Oleg - stock.adobe.com (Symbolbild))
Die Gebühr für das Einchecken am Flughafen mussten bei Ryanair viele Passagiere bezahlen. Vom Höchstgericht wurde das für unzulässig erklärt (Symbolbild).

Letztes Jahr erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Gebühr für unzulässig. Erstattet hat man diese - trotz Aufforderung - nicht. Also schrieb Herr M. uns. Nachdem wir keine Reaktion von Ryanair erhalten hatten, schritten dankenswerterweise die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums, das zum Verein für Konsumenteninformation gehört, ein. Und siehe da: Die irische Airline hat das Geld nun endlich erstattet. Ein kleiner Hoffnungsschimmer für die vielen anderen, die noch auf die Rückzahlung warten…

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