Große Aufregung herrschte im vergangenen Juli über eine einwöchige Versammlung für einen autofreien Hauptplatz in Linz. Am dritten Tag wurde die Demonstration untersagt. Der Initiator zog bis vor den Verfassungsgerichtshof und bekam dort Recht. Er wurde in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
„Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden“, heißt es in dem aktuellen Urteil vom Verfassungsgerichtshof. Doch worum ging es eigentlich?
Nach zwei Tagen war Schluss
Im Juli 2020 sollte der Hauptplatz für eine Woche (27. bis 31. Juli) für den Durchzugsverkehr gesperrt werden. Die ersten beiden Tage fand die Blockade unter Beobachtung durch Beamte der Landespolizeidirektion statt. Am dritten Tag in der Früh wurden dann die weiteren Versammlungen untersagt.
„Zweck der Versammlung erfüllt“
„Dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit stehen hier öffentliche und private Interessen, wie die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, Grundrechte anderer Personen und auch der Umweltschutz, gegenüber. Da laut Ansicht der Landespolizeidirektion der Zweck der Versammlung mit dem Thema ,autofreier Hauptplatz‘ erfüllt ist und weitere Versammlungen nur der Wiederholung der Meinungskundgebung dienen würden, würde das Recht auf Versammlung gegenüber dem öffentlichen Wohl zurückstehen“, hieß es in einer Polizeiaussendung.
Neue Aktionen geplant
Der Verfassungsgerichtshof gab jetzt dem Initiator, der durch die Linzer Rechtsanwältin Julia Schürz vertreten wurde, in allen Punkten Recht. Nach der juristischen Klarstellung planen die Organisatoren bereits zeitnahe neuerliche Aktionen für einen „autofreien Hauptplatz“.
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