Für den in Geldschwierigkeiten steckenden Starkoch Alfons Schuhbeck reißt der juristische Ärger nicht ab. Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den 72-Jährigen vor. Der Grund: Der mit Insolvenz und Steuerermittlungen kämpfende Gastronom hat seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
Schuhbecks Sprecher ließ eine Anfrage zu den Verfahren zunächst unbeantwortet. Die Firmen des Kochs haben seit mehreren Jahren keine Geschäftszahlen mehr veröffentlicht. Unter anderem fehlen im Bundesanzeiger die Bilanzen der Schuhbeck‘s Holding GmbH & Co. KG und Schuhbeck‘s Partyservice GmbH und Co. KG für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das Bundesamt mitteilte.
Jährlich werden in Deutschland rund 200.000 solcher Verfahren eingeleitet. Das Ordnungsgeld beträgt im Regelfall mindestens 2500 Euro und höchstens 25.000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerweile eine beträchtliche Summe zustande gekommen sein - denn die Höhe wird so lange gesteigert, bis ein Unternehmen seine Offenlegungspflicht erfüllt.
Starkoch hat Insolvenz angemeldet
Der Koch hatte am vergangenen Wochenende Insolvenz angemeldet und dafür ausgebliebene staatliche Corona-Hilfen verantwortlich gemacht. Das bayerische Wirtschaftsministerium äußert sich nicht konkret zu diesem Einzelfall, hat aber betont, dass alle Berechtigten auch finanzielle Hilfe bekommen haben.
Gegen Schuhbeck laufen seit Längerem Steuerermittlungen, wie der Gastronom eingeräumt hat. Die Münchner Staatsanwaltschaft äußert sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu dem Fall.
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