Bis zu 5 Jahre Haft
Bosnien: Genozidleugnung nun verboten und strafbar
Per Ergänzung des Strafrechts ist in Bosnien-Herzegowina ab sofort die Leugnung des Völkermords untersagt und strafbar. Eine entsprechende Entscheidung fällte am Freitag der scheidende internationale Bosnien-Beauftragten Valentin Inzko. Er hat Sonderbefugnisse, um derartige Beschlüsse zu fassen. Auf Genozidleugnung stehen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Laut Dayton-Friedensabkommen von 1995 kann der internationale Bosnien-Beauftragte auch Gesetze erlassen. Das bosnische Parlament muss die Strafrechtsänderung noch bestätigen, meldete der Sender Free Europe. Das serbische Mitglied im bosnischen Staatspräsidium, Milorad Dodik, kritisierte die Entscheidung des Österreichers Inzko umgehend als „unbegründet“. In Srebrenica habe es keinen Völkermord gegeben, erklärte er.
Massaker von Srebrenica in Urteilen als Völkermord eingestuft
Dodik kündigte eine Sondersitzung des Parlamentes des serbischen Landesteils Bosniens, der Republika Srpska, zum Thema Genozidleugnung für die kommende Woche an. Sowohl das UNO-Tribunal für Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien als auch der Internationale Gerichtshof (IGH) stufen die Massaker von Srebrenica in ihren Urteilen als Völkermord ein.
8000 Männer und Buben ermordet
Nach der Einnahme der damaligen Muslim-Enklave Srebrenica im Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Truppen in einem Völkermord, auf den Inzkos Gesetzesänderung abzielt, rund 8000 Männer und Buben. Der Genozid gilt als das schwerste Kriegsverbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Der bosnisch-serbische General Ratko Mladic war unter anderem wegen der Gräueltaten in Srebrenica diesen Juni rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
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