Der Unfall ereignete sich im Dezember 2017 – gerichtlich geklärt wurde er aber erst 2021. Die Klägerin war Gast in einem Hotel nahe des Wissensturmes und suchte den Weg zur Tiefgarage. Sie steuerte eine unbeschilderte Treppe an, die jedoch zur Trafostation der Stadtbibliothek und Volkshochschule führt. Vor der ersten Stufe stürzte die Frau, verletzte sich und klagte.
Oberstes Gericht gab Klägerin recht
Die Stadt argumentierte, dass die Klägerin den Unfall auf der vereisten Stiege durch Sorglosigkeit selbst verschuldet habe. Der OGH stellte dazu aber fest, dass die Stadt Linz damit hätte rechnen müssen, dass auch Passanten einen frei zugänglichen Treppenabgang benützen. „Es spielt dabei keine entscheidende Rolle, ob jemand die Treppe benutzen will, weil er tatsächlich den Traforaum aufsuchen muss, ob er dort irrtümlich einen Tiefgaragenzugang sucht oder aus schlichter Neugier herausfinden möchte, wohin die Treppe führt.“Die Stadt Linz hätte für eine Schneeräumung sorgen müssen.
Halber Schadenersatz
Allerdings hätte die Frau vorsichtiger gehen müssen, sie bekommt daher nur die Hälfte des geforderten Schadenersatzes. „Es steht fest, dass zum Unfallzeitpunkt Minusgrade herrschten und die Klägerin sich einer witterungsbedingten Rutschgefahr bewusst war.“ Der Abgang ist inzwischen durch eine Gittertür gesichert.
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