Nach Kadaver-Fund

Toter „Wolf“ aus Helfenberg muss obduziert werden

Oberösterreich
26.07.2021 06:00

Wurde der angebliche Wolf, der in Helfenberg in Oberösterreich tot aufgefunden worden ist, erschossen? Ist das gefundene Tier etwa „nur“ ein Wolfshund? Eine Obduktion soll nun offene Fragen klären.

Der Kadaver roch schon intensiv, als ihn der Schwammerlsucher am Samstagnachmittag neben einem Forstweg in einem Wald bei Helfenberg fand. Das Tier dürfte mehrere Tage dort gelegen sein. Dem Verletzungsmuster nach könnte der Vierbeiner an den Folgen eines Schusses verendet sein. Anders als etwa im Oktober 2020 bei einem toten Wolf im Innviertel, der überfahren worden war.

Fundort war nicht Tatort
Der Helfenberger Vierbeiner wies im hinteren Bereich eine Wunde auf, die auf einen Durchschuss der Gedärme deuten lässt. „Sollte das der Fall gewesen sein, ist davon auszugehen, dass der Fundort nicht der Tatort war“, sagt Wildbiologe Christopher Böck vom Landesjagdverband. Der Kadaver war auch nicht versteckt, was seine Annahme stützen würde. Das schwer verletzte Tier könnte sich noch kilometerweit geschleppt haben, ehe es verendet ist.

Wildbiologe Christopher Böck vom Landesjagdverband (Bild: © Harald Dostal)
Wildbiologe Christopher Böck vom Landesjagdverband
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Falls das Tier im hinteren Bereich angeschossen worden ist, kann man auch davon ausgehen, dass der Fundort nicht der Tatort gewesen ist.

Christopher Böck, Wildbiologe

Kadaver sichergestellt
Der Fund wurde sofort bei der Polizei angezeigt, der Kadaver sichergestellt. Dieser wird nun seziert, um neben der Todesursache eindeutig abklären zu können, ob es sich um einen Wolf, Hund oder Hybrid (eine Kreuzung aus beiden) gehandelt hat. Die äußeren Merkmale deuten eher auf einen Wolf hin. Erst kürzlich war im Bezirk Rohrbach nahe der tschechischen Grenze ein prächtiger Isegrim fotografiert worden - ist er gewildert worden?

Hohe Strafen drohen
Sollte nun tatsächlich ein Wolf erschossen worden sein, wird wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes (§ 181 StGb) ermittelt. Für eine vorsätzliche Tötung drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstreife.

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