Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das Justizministerium hat Montagabend eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz‘ Rechtsvertreter entspricht.
Laut „Presse“ wurde die Ladung zur Zeugenvernehmung Ende Juni zugestellt, von ÖVP-Anwalt Werner Suppan aber wegen Rechtsverletzung beeinsprucht. Die Ladung sei unter Androhung von Zwangsmaßnahmen erfolgt, der Kanzler sei weiters in seinen subjektiven Rechten verletzt worden, weil eine gerichtliche Beweisaufnahme seitens der Staatsanwaltschaft gar nicht erst beantragt wurde. Das Justizministerium beendete nun per Weisung die Diskussion. Wann die Beschuldigteneinvernahme stattfindet, ist noch unklar.
Verdacht der Falschaussage
Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legen allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.
„Geht um eine besondere Persönlichkeit“
ÖVP-Anwalt Werner Suppan hatte gefordert, dass die Befragung des Bundeskanzlers nicht durch die Staatsanwaltschaft erfolgen soll, sondern durch einen Richter. Als Grund nannte Suppan, dass es „um einen besonderen Fall und eine besondere Persönlichkeit geht“. Sowohl Kurz selbst als auch die ÖVP hatten die WKStA in der Vergangenheit wiederholt attackiert und ihr vorgeworfen, parteipolitisch zu agieren. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) stellte sich dagegen hinter die Ermittler, die Staatsanwaltschaft selbst beklagte politisches Störfeuer gegen ihre Ermittlungen.
Justizministerium erläuterte Entscheidung
Das Justizministerium erläuterte in der Aussendung Montagabend, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien sich an die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen des Justizministeriums gewandt hatte, um zu klären, ob im Verfahren gegen Kurz die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschuldigteneinvernahme durch einen Richter vorliegen. Die Strafprozessordnung (Paragraf 101 Abs. 2) sieht als Voraussetzungen sowohl eine besondere Bedeutung des Beschuldigten als auch eine besondere Bedeutung der Straftat und daher bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme vor.
„Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll. Daher sind sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung“, erklärt das Justizministerium seine Entscheidung. Diese Rechtsansicht werde auch vom Weisungsrat und der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Wien geteilt. Die WKStA wird nunmehr beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen, dass der Kanzler bezüglich des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch einen Richter vernommen wird.
Kurz schließt Rücktritt bei Anklage aus
Wann die Beschuldigteneinvernahme stattfindet, ist noch unklar. Kurz hat jedenfalls zuletzt betont, auch bei einer Anklageerhebung gegen ihn nicht zurücktreten. „Ja, selbstverständlich“, antwortete Kurz in einem Interview mit „Bild live“ auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne. Es sei bei solchen Anklagen „nie etwas dran“ gewesen und sie hätten sich „alle als falsch herausgestellt“. Er wisse, was er getan und nicht getan habe. „Ich habe definitiv immer vorsätzlich die Wahrheit gesagt“, bekräftigte der ÖVP-Chef seine Verteidigungslinie.
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