„Großer Spielraum“

Spesenaffäre: Gutachten entlastet Strache

Politik
27.07.2021 06:00

Knalleffekt in der Spesenaffäre um Heinz-Christian Strache: Der bekannte Verfassungsrechtler Heinz Mayer entlastet den früheren FPÖ-Parteichef. Mayer stellt in einem Gutachten fest, dass die einschlägigen Bestimmungen für Parteien einen sehr weiten Spielraum für die Verwendung öffentlicher Gelder zulassen.

Ermittelt wird in der Spesenaffäre wegen Untreue und Veruntreuung mit einem angeblichen Schaden von knapp 600.000 Euro. Strache soll Rechnungen für Putzfrauen in seinem Haus, die Poolwartung, Strafzettel, Betreuungskosten für die Kinder und vieles mehr über die FPÖ abgerechnet haben.

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Der Autor bürgt dafür, dass es sich um ein objektives Gutachten handelt. Dieses bestätigt die von mir vertretene Ansicht, dass es auf die Praxis eines Politikers ankommt, wie Aufwendungen der Partei zuzurechnen sind. Mein Mandant war praktisch 24 Stunden im Dienst der Partei unterwegs.

Strache-Verteidiger Rudolf Mayer zu dem Gutachten

Jurist Heinz Mayer beschäftigte sich mit jenen Gesetzen, in denen die Verwendung öffentlicher Gelder geregelt ist. Denn die FPÖ lebte fast ausschließlich von der Parteienförderung, also von Steuergeld.

Verfassungsjurist Heinz Mayer (Bild: Gerhard Bartel)
Verfassungsjurist Heinz Mayer

Mayer stellt fest, dass der Gesetzgeber den Parteien großen Spielraum einräumt. Zitat aus dem Gutachten: „Wie auf politische Willensbildung Einfluss genommen werden soll, liegt im Ermessen der handelnden Organe der Partei.“ Gesetzliche Regelungen würden die Verwendung von Mitteln kaum beschränken. Vor allem, so Mayer, käme es auf die gelebte Praxis einer Partei an.

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Das Gutachten ist absolut zutreffend. Daraus ergibt sich, dass nichts privat ist, wenn sich jemand wie Strache inszeniert.

Anwalt M. Novak verteidigt mitbeschuldigte FPÖ-Funktionäre

Mayer nennt Beispiele für die Verwendung und mögliche Erklärungen:

  • Verkehrsstrafen könnten abgerechnet werden, wenn die Übertretung der StVO während einer Dienstfahrt geschehen ist.
  • Taxirechnungen, selbst jene für die Ehefrau und die Kinder, lassen sich mit Sicherheitsgründen erklären.
  • Ausgaben für private Feiern, die besonders aufwendig inszeniert sind, können als Teil der Öffentlichkeitsarbeit qualifiziert werden. Hier käme es, so Mayer, auf den gelebten Stil der Partei an. Verbinden Politiker oft Privates und Politisches, sei eine Verrechnung durchaus „statthaft“.
  • Auch erhöhter Aufwand für das Privathaus darf abgerechnet werden, wenn regelmäßig politische Freunde oder Journalisten zu Gast sind. Selbst die Kosten für den Swimmingpool können der Partei zugerechnet werden, wenn Fotos im oder am Pool gewünscht sind.
  • Auch Kosten für Bekleidung und Friseur, auch für die Ehefrau, können als Teil der Öffentlichkeitsarbeit qualifiziert werden.

Bei der Staatsanwaltschaft Wien vorgelegt wurde das Privat-Gutachten von Anwalt Meinhard Novak, der einen mitbeschuldigten FPÖ-Funktionär vertritt.

Daten und Fakten

Gegen H.-C. Strache laufen mehrere Strafverfahren. Gegen ihn ermitteln die Staatsanwaltschaft Wien und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. In einem ersten Verfahren wird Strache Gesetzeskauf vorgeworfen. Es geht um eine 10.000-Euro-Spende des Strache-Freundes und Besitzers der Privatklinik Wien-Währung. Damit soll sich dieser die Aufnahme in einen Fonds erkauft haben, der eine leichtere Abrechnung mit der Kassa ermöglicht. Strache und der Spitalsbetreiber bestreiten das.

Porträt von Peter Grotter
Peter Grotter
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