Der US-Technologiekonzern Google klagt gegen eine Erweiterung des deutschen Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet. Es verstoße gegen die Privatsphäre der Nutzer, argumentierte der weltgrößte Suchmaschinen-Anbieter, zu dem auch das Video-Portal YouTube gehört. Die Klage gegen das deutsche Justizministerium wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Damit will Google vor allem gegen die Verpflichtung zur Weitergabe von Nutzerdaten an Behörden vorgehen, die noch vor der Feststellung einer Straftat zu erfolgen hat.
NetzDG ist seit 2018 in Kraft
Das 2018 in Kraft getretene sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass strafbare Inhalte von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube schnell und konsequent gelöscht werden müssen, und spielt eine zentrale Rolle im Umgang mit Hassrede im Internet - besonders wichtig angesichts der Bundestagswahlen in Deutschland in diesem Jahr.
Das Gesetz stehe im Widerspruch zur deutschen Verfassung und europäischen Gesetzen, schrieb YouTube-Managerin Sabine Frank in einer Blog-Nachricht. Im Mai waren unter anderem die Berichtspflichten wie auch Bußgelder im Rahmen des NetzDGs erweitert worden.
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