Ab kommendem Dienstag (3. August) müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien und Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen. Reisende ohne entsprechende Nachweise müssen sich registrieren und am Flughafen „unverzüglich“ einen PCR-Test nachholen, wie die in der Nacht auf Donnerstag veröffentlichte Novelle der Einreiseverordnung vorsieht.
Aber auch Personen, die ein ärztliches Zeugnis über eine in den vergangenen 90 Tagen abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können, ersparen sich die Durchführung eines Tests am Flughafen.
Nachholen binnen 24 Stunden erlaubt
Jene, die einen Test machen müssen, diesen aber „aufgrund besonderer Umstände“ nicht „unverzüglich“ am Flughafen durchführen können, dürfen ihn binnen 24 Stunden nachholen, heißt es in der novellierten Einreiseverordnung. Darunter fällt laut Ministerium etwa eine Einreise nach den Öffnungszeiten der Teststation oder fehlende Testkapazitäten aufgrund eines unerwartet großen Andrangs. Auch allfällige Wartezeiten mit Kleinkinder könnten dazu zählen, wie es hieß.
Vorgesehen sei, dass dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, ob der Test nachgeholt wurde. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1450 Euro. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
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