Seit Freitag geben die Experten der Arbeiterkammer Niederösterreich – wie berichtet – direkt am Flughafen in Schwechat Tipps gegen unerwünschten Ärger im Urlaub. Bereits seit einigen Wochen sind neben den alljährlichen Problemen mit Hotels und Billigfluglinien vor allem auch Tipps bezüglich im Vorjahr ausgestellter Reisegutscheine gefragt. Viele Anbieter von Pauschalreisen, die im Vorjahr krisenbedingt nicht stattfinden konnten, haben Gutscheine ausgestellt und diese auf ein Jahr befristet.
Ungültig durch Insolvenz
„Diese sind jetzt dann oft schon gar nicht mehr gültig“, erklären die Konsumentenschützer. Sie stehen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite und fordern zumindest eine dreijährige Befristung. „Grundsätzlich sagen wir: Im Falle von Stornierungen muss das Geld zurückbezahlt werden. Bei Gutscheinen besteht dagegen nach wie vor auch die Gefahr, dass diese nicht mehr gültig sind, wenn die Veranstalter insolvent werden“, ergänzt AKNÖ-Präsident Markus Wieser.
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