Ibiza und die Folgen

U-Ausschuss: Bericht birgt noch jede Menge Brisanz

Politik
01.08.2021 06:00

Gab es Gesetzeskauf unter Türkis-Blau? Manche Einschätzungen im Bericht des Verfahrensrichters Wolfgang Pöschl lassen diese Interpretation zu. Konkret wird der erfahrene Jurist in einem Teil der vielfältigen Untersuchungen. Obwohl die FPÖ Auslöser ist, sieht er die ÖVP in der Ziehung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in vielen Strängen. Rechtliche Erledigungen sind noch nicht in Sicht. In einem kleinen Teil ist man recht weit: mutmaßlicher Gesetzeskauf beim Privatspitälerfonds (Prikraf). Angeklagt ist unter anderem Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - er soll sich für eine Gesetzesänderung für einen befreundeten Klinikbetreiber im Gegenzug für Spenden eingesetzt haben.

Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor dem U-Ausschuss zum Ibiza-Skandal (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor dem U-Ausschuss zum Ibiza-Skandal

Nicht nachvollziehbar
Verfahrensrichter Pöschl sieht hier weniger Strache als die ÖVP belastet. Vor allem Ex-Finanzminister Hartwig Löger. Er war auch Vorstand der Premiqamed, größter Klinikbetreiber und Tochter der Uniqa, deren Chef Löger war. Premiqamed leistete auch Spenden an die ÖVP.

Der ehemalige Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Der ehemalige Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP)

Pöschl sieht einen Zusammenhang. Eine sachliche Rechtfertigung der Novellierung des Gesetzes, wodurch die Privatklinik von Straches Kumpel in den Prikraf Eingang fand, „kann nicht festgestellt werden“. Ebenso wenig nachvollziehbar sei eine Fondserhöhung von 14,7 Millionen Euro pro Jahr.

Hanger: „Unterstellungsausschuss“
Für die Opposition ist das ein weiterer Beleg für die „Käuflichkeit von Türkis-Blau auf Kosten der Steuerzahler“. Andreas Hanger (ÖVP) spricht von einem „Unterstellungsausschuss“ und sagt: „Die Erhöhung der Fondsmittel war wegen der Leistungssteigerungen der letzten Jahre notwendig.“ Die WKStA ermittelt dennoch auch gegen den türkisen Löger. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. 

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