Der Ibiza-U-Ausschuss hat nicht nur politische Gräben vertieft, sondern auch Ermittlungen befeuert. Besonders umstritten jene gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen mutmaßlicher Falschaussage. Ein unabhängiger Richter wird ihn befragen. Der türkise Regierungschef hat sich nicht nur deshalb teils heftige Kritik eingehandelt.
Ein unabhängiger Richter wird zwar den speziellen Fall nicht übernehmen, aber immerhin die Befragung des Beschuldigten. Eine politisch umstrittene Ausnahmesituation, rechtlich gedeckt. Der Kanzler und sein ÖVP-Anwalt Werner Suppan (gleichzeitig auch Verfassungsrichter) haben sich durchgesetzt.
WKStA ist wenig offensiv
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bleibt jedoch „Herrin des Verfahrens“, wie auch Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes festhält. „Ich würde mich an deren Stelle auch in die Befragung reinreklamieren. Man kann sie nicht ausschließen“, sagt sie zur „Krone.“ Die WKStA ist wenig offensiv. „Das ist eine Entscheidung des Gerichts. Wir sind da quasi Passagier.“
Ein weiterer interessanter Aspekt sorgt für Aufregung. Kurz sagte neulich in einem Interview mit „Bild“, dass bei Anklagen wie gegen ihn „nie etwas dran“ gewesen sei, sie hätten sich „alle als falsch herausgestellt“. Diese Aussage ist für Strafrechtsexpertin Zerbes nicht nachvollziehbar. „Es hat schon viele Verurteilungen wegen falscher Beweisaussagen gegeben.“
Dass bei solchen Anklagen nichts rauskommt, wie der Kanzler sagt, ist definitiv falsch. Verurteilungen wegen Falschaussagen gab es schon viele.
Ingeborg Zerbes, Universitätsprofessorin für Strafrecht
Ein hitziges Nachspiel
Zudem sei festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft erst Anklage erhebe, wenn sie von einer Verurteilung ausgehe. Wird der Bundeskanzler angeklagt? Wird er gar verurteilt? Zerplatzt dann die Regierung? Egal was auch immer passiert, in diesem speziellen Fall ist ein hitziger politisch-juristischer Herbst garantiert.
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