Prozess ab Oktober
Prozess gegen einstigen KZ-Wachmann (100) geplant
Ein 100 Jahre alter ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wurde von dem Landgericht in Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen angeklagt. Der Mann soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft durch seine Tätigkeit im Hauptlager von 1942 bis Februar 1945 wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen und heimtückischen Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben. Ein medizinisches Gutachten habe die zeitweise Verhandlungsfähigkeit des Mannes bereits bejaht. Der Prozess startet im Oktober.
Der ehemalige SS-Wachmann soll bei der Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen im Jahr 1942 und Ermordung von Häftlingen mit dem Giftgas Zyklon B beteiligt gewesen sein. Angeklagt ist Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen.
Seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk im Jahr 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. Auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, kann juristisch geahndet werden. Für die Hinterbliebenen der getöteten Lagerinsassen ist die juristische Aufarbeitung wichtig.
Fakten
Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen.
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