"Aus unserer Sicht ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung", heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Gerhard Reheis. Tirol stimmte in der Verhandlungsrunde am Montag zwischen den Ländern, die das Gesetz umsetzen und finanzieren müssen, und dem Bund zu.
Die wichtigste Änderung ist das Vier-Augen-Prinzip. Das heißt: Zwei statt bisher einem Sozialarbeiter sollen künftig abklären, ob ein Kind gefährdet ist oder nicht. So hofft man, dies früher zu erkennen.
Streit um Kosten
Dieses Vier-Augen-Prinzip – das inhaltlich breite Zustimmung findet – ist Knackpunkt zwischen Bund und Ländern. 64 Sozialarbeiten arbeiten derzeit in der Tiroler Jugendwohlfahrt. 6,5 zusätzliche Vollzeitstellen müssten dafür geschaffen werden. 650.000 Euro soll es mehr kosten. Vom Bund erhalten die Länder zusammen einmalig 3,6 Millionen Euro.
Doch wird Tirol daraus genug erhalten? Und wer finanziert die Folgejahre? Reheis: "Aus Tiroler Sicht bleiben einzig die finanziellen Fragen." Weiterverhandelt wird im April.
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