Daten für Profiling

Urteil: jö Bonus Club droht satte Millionenstrafe

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03.08.2021 08:37

Wegen mangelhafter Information über den Einsatz personenbezogener Daten für Profiling soll der von Rewe Österreich mit Partnern ins Leben gerufene jö Bonus Club eine Strafe in der Höhe von zwei Millionen Euro zahlen müssen. Die Datenschutzbehörde urteilte, dass die mehr als vier Millionen Mitglieder nicht ordentlich über die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten informiert worden seien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wie der „Standard“ in seiner Dienstag-Ausgabe berichtete, liege ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Der Club habe den Eindruck vermittelt, Kunden würden sich nur für Rabatte und Gutscheine anmelden. Sofern sie nach unten scrollten, hätten sie erfahren, dass sie sich zum sogenannten Profiling bereit erklären, also zur Weiterverwendung persönlicher Daten, um künftige Einkaufsprognosen zu treffen.

Beim Profiling handelt es sich um die Verwertung gesammelter personenbezogener Daten, um beispielsweise gezielte Werbekampagnen zu starten oder das Sortiment je nach Erkenntnissen über das Kaufverhalten einer großen Zahl von Kunden anzupassen.

Daten von 2,3 Millionen Personen verwendet
Konkret beanstandet die Datenschutzbehörde laut Standard-Informationen die Formatierung auf der Webseite des Clubs sowie auf Anmeldeformularen. Eine Zustimmung zum Profiling soll nicht immer eindeutig ersichtlich gewesen sein. Das habe der Club nach einem ersten Verfahren auch eingesehen und geändert - die Daten von 2,3 Millionen Personen seien aber weiterverwendet worden.

Kunden gaben weitreichende Zustimmung
Die Datenschutzbehörde sieht im Profiling ein besonderes Risiko, weil bestimmte Aspekte einer Person bewertet und eine Vorhersage über ihr Verhalten in der Zukunft getroffen werden kann. Werden diese Daten an Dritte weitergegeben, könne das zu Problemen für Betroffene führen. Beim jö Bonus Club wird eine weitreichende Zustimmung gegeben, da alle Partner - neben den Rewe-Marken Billa, Penny und Bipa etwa auch Libro - die gesammelten Informationen verwenden können.

Hinweise zu gut versteckt?
Nutzer, die sich von Mai 2019 bis März 2020 über die Webseite oder einen Flyer des Clubs anmeldeten, wurden dem Bericht zufolge unzureichend informiert. Die DSGVO schreibe eine Auskunft in einer „leicht zugänglichen“, klaren und einfachen Sprache vor. Es sei aber etwa erst auf die Verarbeitung personenbezogener Daten verwiesen worden, nachdem User eine Box mit einem Ja oder Nein versahen und hinunterscrollten, statt schon vor Zustimmung informiert zu werden.

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