Die Kontrolle von Impfnachweisen und negativen Corona-Tests verlängert nicht nur die Wartezeiten an Flughäfen. Passagiere sollten auch darauf gefasst sein, dass sie unter Umständen nicht in die Maschine gelassen werden. Wie Fluggäste das vermeiden und welche Rechte sie bei Komplikationen und überlangen Wartezeiten haben, lesen Sie hier.
EU-Zertifikate, Ausgangssperren, Einreiseformulare: Wer in die Ferien fährt, muss je nach Land mit sich ständig ändernden Regeln rechnen.
„Unsere Zahlen zeigen: Die Anzahl der verweigerten Einstiege im Jahr 2021 hat sich im Vergleich zu 2019 verdoppelt“, so Oskar de Felice, Experte beim Fluggastportal Flightright. Um dieses Worst-Case-Szenario zu vermeiden, sollten sich Passagiere sehr genau mit den Einreise- und Corona-Bestimmungen des Ziellandes befassen, eventuelle Formulare vorab ausfüllen und ihre Reiseplanung entsprechend anpassen.
In vielen Ländern keine kostenlosen Tests
Zudem sollten sie sich darauf einstellen, dass sie für die Tests im Ausland zahlen müssen (siehe auch Video oben). Denn anders als in Österreich und Deutschland bieten viele beliebte Reiseländer keine kostenlosen Tests an. Unter Umständen können diese über 100 Euro kosten. Selbst gekaufte Antigen-Schnelltests aus der Apotheke werden häufig nicht anerkannt. Passagiere sollten daher die Informationen der Airline kennen und prüfen, ob bzw. welche Corona-Tests (PCR/Antigen) sie vorab machen müssen.
Auch am Reiseziel ist es wichtig, aktuelle Entwicklungen zu verfolgen und sich rechtzeitig mit den Einreisebestimmungen zu befassen. Es ist zwar sichergestellt, dass deutsche Staatsbürger immer zurück in ihr Heimatland reisen dürfen. Es kann aber zu unterschiedlichen Quarantänebestimmungen kommen, je nachdem, aus welchem Land die Passagiere einreisen.
„Harte Bandagen“ im Kampf gegen Airlines
Werden Passagiere jedoch abgewiesen, weil die Fluggesellschaft zusätzliche Anforderungen für den Abflug stellt und die Passagiere nicht darüber informierte, können „Passagiere Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben“, so de Felice. Um einen möglichen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen zu können, sollten alle relevanten Details jedoch genau dokumentiert werden. Der beste Beweis für eine gerichtliche Auseinandersetzung sei „eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft“. Für die Durchsetzung von Passagierrechten brauche es „harte Bandagen“.
Ansprüche der Passagiere bei langer Wartezeit am Flughafen
Fällt die Wartezeit am Flughafen aufgrund der intensiven Kontrollen länger aus, können sich Ansprüche für Passagiere ergeben. So sind die Airlines zum Beispiel verpflichtet, ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden kostenlose Getränke und Mahlzeiten bereitzustellen. Ab drei Stunden Wartezeit steht Passagieren eventuell sogar ein Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline zu.
Auch wenn die Wartezeit durch Corona-bedingte Kontrollen hervorgerufen wird, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen - sofern die Überprüfung durch die Airline vorgenommen wird. Das muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Ein Service, den Anbieter wie Flightright unkompliziert und kostenlos anbieten.
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