Millionenstrafe droht

jö-Kunden fallen jetzt teilweise um Vorteile um

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03.08.2021 14:27

Der jö Bonus Club legt im Fall der drohenden Millionenstrafe aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung Berufung ein. Bis zur rechtlichen Klärung des Falls wird das oft kritisierte Profiling der Kunden ausgesetzt - damit fällt ein Teil der Kunden zumindest vorübergehend um die Vorteile des Kundenprogramms um. Rund die Hälfte der Kunden dürfte davon betroffen sein.

Mit der Datensammlung des Bonus Clubs sei es möglich, „konkrete ,Einkaufsmuster‘ einzelner Personen nachzuvollziehen“, erklärte die Datenschutzbehörde. Aufgrund der Gestaltung der Einwilligungserklärung sei jedoch davon auszugehen, dass Kundinnen und Kunden eine Einwilligung zu Profiling erteilten, „ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein“.

Nur 80 Prozent stimmten Bestimmungen zu
Beanstandet wurden konkret jene Fälle, bei denen die Anmeldungen zum Club über Folder (Flyer) oder über die Website erfolgten. Dabei soll es in Summe um 2,2 bis 2,3 Millionen Menschen gehen, jedoch betrug die Zustimmungsquote zum Profiling generell lediglich 80 Prozent, wie die Bonus-Club-Geschäftsführung am Dienstag erklärte. Hier wird die Auswertung der hinterlassenen Daten nun vorübergehend ausgesetzt.

(Bild: joe-club.at)

Es könnten zwar weiter Bonuspunkte gesammelt und eingelöst werden, es gebe vorerst jedoch keine auf persönlichen Einkaufsdaten basierenden Angebote, also teils auch keine der regelmäßigen Prozentermäßigungen, für die die Einlösebons per Post versandt werden, so Mario Rauch von der jö-Club-Chefetage: „Auch das hängt an der Profilierung, die haben wir bei den Betroffenen gestoppt. Wir setzen das bis zur Klärung auf Hold.“

Profiling läuft teilweise weiter
Bei den übrigen jö-Club-Mitgliedern, die über die anderen beiden Kanäle - App und digitale Anmeldepunkte bei den Partnern von Rewe - gewonnen wurden, „läuft das Profiling weiter“, so Hanna Maier von der jö-Club-Geschäftsführung.

Man sei „optimistisch“ und sich „recht sicher“, dass man mit der Beschwerde gegen das Straferkenntnis erfolgreich sein wird - die Beschwerde ist noch nicht eingelegt, man sei noch innerhalb der Frist, sagte der Rechtsanwalt des Clubs.

jö Club: Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt
Maier betonte, bei dem 2019 gegründeten Kundenprogramm seien stets die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt gestanden - da gehöre auch ein sicherer und sorgfältiger Umgang mit den Daten dazu. Man habe seinerzeit auch die Datenschutzbehörde um Beratung geben, da die DSGVO erst ein Jahr alt gewesen sei, das sei aber leider verwehrt worden.

Man erachte die DSGVO als wichtiges Gesetz, der Datenschutz sei ein hohes Gut, das geschützt werden müsse. Die jö-Club-Mitglieder hätten das Zuschneiden von Angeboten auf persönliche Vorlieben aktivieren, aber auch deaktivieren können. Ursprünglich habe die Datenschutzbehörde alle vier Kanäle beanstandet, später sei es nur noch um die Website und die Folder (Flyer) gegangen.

Millionenstrafe droht

Grund für die Straferkenntnis der Datenschutzbehörde vom 26. Juli ist, dass „die zwischen Mai 2019 und Februar 2020 eingeholten Einwilligungserklärungen der Kundinnen und Kunden für das Kundenbindungsprogramm nicht den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung entsprachen“, erklärte die Behörde am Dienstag gegenüber der APA. Dies sei insbesondere deshalb der Fall gewesen, weil die Einwilligung neben der Teilnahme am Programm auch sogenanntes Profiling umfasst habe, wobei bei Einkäufen hinterlassene Daten zusammengeführt und ausgewertet würden, um Kundenpräferenzen zu ermitteln und zielgerichtete Werbemaßnahmen setzen zu können.

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