Operation „Luxor“

Razzien bei Muslimbruderschaft waren rechtswidrig

Steiermark
03.08.2021 14:34

Die Razzia im Zuge der Operation „Luxor“ samt Dutzender Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Graz hat mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt.

Dies bestätigte Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz, am Dienstag nach einem Bericht in der „Presse“. Sie sprach von neun Beschwerdeführern, denen allen recht gegeben worden sei.

Verdachtslage unausreichend
„Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen“, sagte sie zur APA. Sie erklärte, dass nach Ansicht des OLG die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen sei. Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall „Luxor“, die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit Einsatzkräften im November 2020 im Rahmen der Operation „Luxor“ in Wien (Bild: APA/BMI)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit Einsatzkräften im November 2020 im Rahmen der Operation „Luxor“ in Wien

Weitere Prüfungen
Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist die Entscheidung des OLG laut Sprecher Hansjörg Bacher noch nicht offiziell eingelangt, weshalb man den Inhalt noch nicht im Detail überprüft habe. Es handle sich aber um „verschiedene Rechtsauffassungen, die zu akzeptieren sind“. Inhaltlich wolle man das nicht weiter kommentieren.

Vorgeschichte
Eine Woche nach dem Anschlag in Wien hatten im November 2020 Razzien gegen Vereine mit möglicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas stattgefunden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien gab es Dutzende Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen 70 Beschuldigte. Bei der Operation „Luxor“ ging es um den Verdacht der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.

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