In Abwesenheit des Angeklagten wurde am OLG ein Schlussstrich unter eine langwierige Causa gezogen. Zwei Verhandlungsdurchgänge folgten in Steyr, zweimal ging das Urteil bis zum Obersten Gerichtshof, der es schließlich bestätigte. Demnach soll der Angeklagte ein führendes Mitglied des ICCJV gewesen sein. Die Staatsfeinde hatten zum Ziel, die Gerichtsbarkeit der Republik zu erschüttern, so der Steyrer Staatsanwalt im Februar.
Pseudogericht gegründet
Amtsträger sollten vor dem Pseudogericht angeklagt werden. Dass ein Staat im Staat gegründet werden sollte, davon will der ehemalige Berufsschullehrer, der als Job „Lehrling“ angibt, nichts gewusst haben. Die Strafe, zu der er in Steyr verurteilt worden war, war dem Ingenieur zu hoch. Seine Verteidigerin nannte als Milderungsgründe u. a. eine „querulantische Persönlichkeitsstörung“ und die lange Verfahrensdauer.
Zu gravierende Tat
Für einen Strafnachlass sei die Tat zu gravierend, so das OLG, für die Prozesslänge hatte schon das Erstgericht drei Monate vom Urteil abgezogen. Es bleibt also bei nun rechtskräftigen 27 Monaten Haft.
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