Für Restaurants, Museen und Co. ist in unserem Nachbarland Italien ab Freitag ein Zertifikat nötig - aber wo z.B. einen Test machen? Die „Krone“ gibt den Überblick.
Italien verschärft ab sofort seine Corona-Bestimmungen. Für die Urlauber heißt das: „Reisende ab zwölf Jahren müssen sich darauf einstellen, dass sie einen 3-G-Nachweis haben müssen, um Zutritt zu Kinos, Museen, Theatern, Veranstaltungen und zum Innenbereich von Restaurants zu erhalten“, erklärt ÖAMTC-Touristik-Expertin Maria Renner: „Der 3-G-Nachweis ist somit nicht mehr nur für die Einreise erforderlich, sondern auch vor Ort.“
Gelber Impfpass allein genügt nicht
ARBÖ-Fachmann Thomas Haider konkretisiert: „Da das entsprechende Dekret dezidiert vom Grünen Pass spricht, ist es für Österreicher sicher empfehlenswert, das offizielle Impf-, Test- oder Genesungszertifikat der Republik Österreich in Papierform oder digitaler Form mitzuführen.“ Wer also nur mit dem gelben Impfpass (Bild unten) unterwegs ist, könnte mit langen Diskussionen konfrontiert sein.
Online-Anmeldung ist Pflicht
Zumindest für die Einreise ändert sich aber grundlegend nichts, so Haider: „Es gilt weiterhin die 3-G-Regel und die Pflicht, sich mit dem digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) online anzumelden.“
Wer in Italien vor Ort einen Test machen muss, dem muss bewusst sein, dass das Testangebot im beliebten Urlaubsland nicht so ausgebaut ist wie zu Hause. Und man vor allem dafür bezahlen muss. Renner rät hier: „Am besten erkundigt sich man bei seinem Unterkunftgeber, wo man sich in der Umgebung testen lassen kann.“
Wer sich vorab informieren möchte: Die Wirtschaftskammer hat auf ihrer Website eine ganze Liste von Laboren mit Covid-19-Testungen in Italien bzw. Südtirol. Neben Laboren sind Testungen auch „in zahlreichen Apotheken und auf ausgewählten Flughäfen und Bahnhöfen“ möglich, heißt es seitens der Kammer.
Weitere Informationen unter www.wko.at, www.oeamtc.at, www.arboe.at.
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