Die Aufregung um in Österreich gestrandete Schwerkriminelle wegen eines gestoppten Abschiebe-Fluges nach Afghanistan ist groß. In einem Schulterschluss unter anderem mit Deutschland fordert das Innenministerium nun die Kommission per Brief auf: „Afghanen, die schwere Verbrechen verüben, müssen die EU verlassen.“
Wie berichtet, wurde ein Charterflug mit zwei tickenden kriminellen Zeitbomben an Bord von München nach Kabul kurz vor dem Start in letzter Minute abgesagt. Afghanistan habe die Landeerlaubnis verweigert. Zudem stoppte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorerst auch die zwangsweise Außerlandesbringung eines weiteren Intensivtäters. Das Trio sitzt derzeit (noch) in Wiener Schubhaft.
Weiterhin Rücknahmen gefordert
Gegen das mögliche Ende von Abschiebungen wehren sich jetzt in breiter Front mit Österreich weitere fünf EU-Länder. In dem Schulterschluss mit Dänemark, Belgien, den Niederlanden, Griechenland und Deutschland werden auch weiterhin Rücknahmen gefordert.
Wir halten an den Abschiebungen nach Afghanistan weiter fest. Das ist das richtige Signal für irreguläre Migranten: Macht euch erst gar nicht auf den Weg nach Europa!
ÖVP-Innenminister Karl Nehammer will zudem auch die Hilfe vor Ort verstärken
Deutlicher Brief an die Kommission in Brüssel
Ein Stopp wäre ein „völlig falsches Signal“ und würde die illegale Migration verstärken. Das heimische Innenministerium schickte daher am Donnerstag ein deutliches Schreiben der neu gebildeten Allianz an die EU-Kommission in Brüssel und drückte darin seine „Sorgen über die aktuelle Entwicklung“ aus.
„Team Europa“ soll Hilfe vor Ort sicherstellen
In dem Brief wird betont, dass seit 2015 bereits 570.000 Asylanträge von Afghanen in der Europäischen Union beantragt wurden. 4,6 Millionen aus dem Land am Hindukusch seien insgesamt auf der Flucht, viele Vertriebene in Nachbarländern. Deshalb müsste durch eine Art „Team Europa“-Initiative die Hilfe in den Regionen Zentralasiens vor Ort intensiviert werden. Afghanistan selbst forderte ja Anfang Juli eine „Abschiebe-Pause“ von drei Monaten.
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