Der beisitzende Richter stellt eine Frage - und diese stellt alles klar: Zu „90 Prozent“ ist für den Angeklagten sie schuld an der „Situation“, die mit ihrem Tod endete! Der Ehemann, ein Syrer, erstach seine Frau mit einem Obstmesser - Mordprozess in Wien.
Vor Richterin Claudia Zöllner und den Geschworenen gibt der 52-Jährige den unverstandenen Ehemann. Alles hätte er unternommen, um Manal – seine Ehefrau – glücklich zu machen. Sie hätte gesagt, es ist „Zeit für Europa“, also machte er sich auf die Flucht. Überschrieb ihr das Haus in Syrien. Er wollte es später zurück, damit sie es nicht verkaufen könne. Sie sagte nein. Ließ, als er den Aufenthaltstitel bekam, 2014 Frau und Sohn nachkommen. Von da an, sagt er, „hat sich vieles geändert in der Ehe. Sie hat versucht, alles zu kontrollieren, vor allem das Geld, sie wollte ein eigenes Konto.“ Eine Selbstverständlichkeit bei uns, „für sie das Paradies. Ich weiß nicht, wer ihr das eingeredet hat.“ Ihren Namen spricht er nicht aus.
Ehefrau reichte die Scheidung ein
2020 dann Manals (45) Ausbruchsversuch mittels Einreichung der Scheidung. Doch man versöhnte sich wieder, oberflächlich, unter Druck von außen. „Wir schliefen nicht mehr in einem Bett und sie war die ganze Zeit am Handy.“ Ein Mord aus Eifersucht also? „Nein, keine Geschichte von Eifersucht, ich habe sie eben geliebt. Sie sollte sich auf uns konzentrieren.“
Das Seinige hätte er dazu getan, auch an diesem 3. Februar im nasskalten Wien. Hat sie ausschlafen lassen, sie geweckt mit einem Frühstück samt frisch geschnittenem Obst, sich zu ihr gesetzt, ihr übers Haar gestrichen: „Da hat sie mich geschimpft und mich getreten.“ Leise solle sie sein, hätte er sie gebeten, wegen der Nachbarn. Das Obstmesser hatte er noch in der Hand. „Mit einem Schleier vor Augen“ hätte er zugestochen. Fünfmal. In den Hals. Jeder Stich für sich tödlich.
Jeder Stich für sich war tödlich. Die Frau hatte keine Überlebenschance, sie verblutete innerhalb von Sekunden.
Daniele Risser, Gerichtsmediziner
Ein ,Schleier vor Augen‘ ist normal in so einer Ausnahmesituation. Der Angeklagte ist nicht krank, er wusste, was er tat.
Peter Hofmann, Gutacher und Psychiater
Polizei sah Mann mit blutbeflecktem Shirt
Er ging weg, ziellos. Die Polizei sah den Mann mit dem blutbefleckten Shirt und den blutigen Händen, der ihnen den Meldezettel entgegenstreckte und nur „Frau, Frau“ stammelte. Sie fanden eine Tote. Jetzt, beim Prozess muss er doch weinen, „wegen der Frau, wegen dem Sohn". Aber dass es so weit gekommen ist, daran ist sie schuld, „zu 90 Prozent“. Und wieder spricht er ihn nicht aus, den Namen seiner toten Frau: Manal. Er soll ihn nie vergessen - lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.
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