Diese Änderung im Grünen Pass bringt für an Covid-19-Erkrankte und wieder genesene Menschen eine Erleichterung: Denn ab 15. August reicht für sie eine Impfung, auch wenn bei den meisten Impfstoffen für eine vollständige Immunisierung zwei Teilimpfungen notwendig sind.
Mit dem Verweis „1/1“ werden jetzt auch jene derzeit 130.000 Personen, die eine Corona-Infektion hatten und einmal geimpft wurden, als vollimmunisiert ausgewiesen. Damit folgt das Ministerium der Empfehlung des nationalen Impfgremiums.
Bei Nicht-Genesenen reicht es ab 15. August für den Grünen Pass hingegen nicht mehr, nur einmal geimpft zu sein. Ausnahmen gelten für jene, die mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson immunisiert wurden. Die neuen EU-konformen Impfzertifikate für geimpfte Genesene werden automatisch erstellt und über gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. Möglich wurde der neue Nachweis durch die per Gesetzesänderung von Ende Juli ermöglichte Verknüpfung des E-Impfpasses mit dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS).
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