Bei Österreichs Zahnärzten sowie in den Dentallaboren des Landes geht es üblicherweise absolut sauber, ja klinisch rein zu. Doch wenn es ums Geld geht, vergessen offenbar einige Doktoren die Sauberkeit. Steuerfahnder deckten bislang sieben Fälle auf, die beweisen, dass es unter den „Göttern in Weiß“ auch schwarze Schafe gibt.
Schließlich beträgt der Schaden, den die „gewissenlosen Sieben“ angerichtet haben dürften, satte 2,5 Millionen Euro. Jetzt müssen die Beschuldigten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - nicht nur den großen Steuerschaden begleichen, sondern auch je 500.000 Euro Strafe bezahlen.
„Illegales Rechnungssplitting“
Den ersten Fall brachte eine Betriebsprüferin in Kärnten ins Rollen. Ihr war nämlich „illegales Rechnungssplitting“ aufgefallen. Das heißt, sie bemerkte, dass eine Zulieferfirma für Dentalzubehör an Kunden für eine Lieferung zwei Teilrechnungen ausstellte: Eine auf den Firmennamen - und die zweite wurde als Barverkauf verbucht. Somit mussten die betrügerischen Zahnärzte und Labore nur einen Teil der Einkäufe in ihre Buchhaltungen aufnehmen.
Anonymer Ankauf von Bruchgold
Als weiteren miesen Trick von Dentisten gelang es den „Finanzern“, den anonymen Ankauf von Bruchgold aufzudecken. Das ohne Rechnung erstandene Edelmetall schien somit ebenso nicht in der Buchhaltung auf. Kurzum: Beim Finanzamt wurden völlig falsche Umsätze und Einkäufe eingereicht. Um das steuerliche „Zahnarzt-Problem“ an der Wurzel zu packen, rückte die Steuerfahndung seit Jänner 2020 in drei Wellen mit 86 Bediensteten aus. Vorerst wurden bei Hausdurchsuchungen Labore und Zahnarztpraxen in Kärnten, der Steiermark, in Wien und in Niederösterreich „geröntgt“, um weitere wackelige Rechnungen zu entdecken.
Steuerkontrollen in den anderen Bundesländern folgen laufend. Übrigens: Das Finanzministerium weist auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hin. Diese kann man auch online erstatten: bmf.gv.at/selbstanzeige
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