Durch die U-Haft:

Justiz verletzte Grundrechte eines Verdächtigen

Salzburg
10.08.2021 14:00

14 Festnahmen hat die Staatsanwaltschaft im Captagon-Fall veranlasst - die „Krone“ berichtete. Die meisten sind in U-Haft. Ein deutscher Verdächtiger hat sich aber darüber beschwert: Er sei in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt worden. Und tatsächlich bekam er recht.

Es ist ein Drogen-Fall, wie kein anderer: Zehn Millionen Tabletten der sogenannten Dschihadisten-Droge Captagon soll eine 14-köpfige Gruppe vom Libanon über halb Europa nach Saudi-Arabien verfrachtet haben. Im Mittelpunkt: Österreich, genauer Bürmoos. Dort sind die Tabletten regelmäßig in Elektrogeräte wie beispielsweise Pizzaöfen und Waschmaschinen eingebaut und verschickt worden.

Verdächtiger bleibt trotzdem weiter in U-Haft
Mittelsmänner der Pillen-Mafia operierten auch von Deutschland aus: Via Europäischem Haftbefehl sind so auch ein Deutscher und ein Ungar in Burghausen festgenommen worden. Einer der beiden hat nach der Verhängung der U-Haft durch das Landesgericht und der Bestätigung durch das Oberlandesgericht eine Grundrechtsbeschwerde an das Höchstgericht adressiert. Und tatsächlich ist der Mann in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt worden. Weil für die Verhängung der U-Haft der Sachverhalt nicht ausreichend beschrieben worden ist.

Aber: Den Beschluss zur U-Haft hat der OGH nicht aufgehoben. Vielmehr solle der unzureichende Sachverhalt bei der Haftprüfung genauer geklärt werden. Heißt: Der Verdächtige bleibt wie etliche Komplizen in seiner Zelle.

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