Wiedergutmachung

Hoffnung für Geschädigte in Testaments-Affäre

Vorarlberg
26.02.2011 13:06
In der Testamentfälschungsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn in Vorarlberg gibt es Hoffnung für die Geschädigten, in absehbarer Zeit zumindest zu einem Teil ihrer Ansprüche zu kommen. Die Verteidiger der beiden Hauptbeschuldigten haben mit den Ermittlungsbehörden ein Konzept zur Schadenswiedergutmachung erstellt und am Freitag den Geprellten präsentiert.

Kern des Konzepts ist eine Treuhandstelle, bei der das vorhandene Vermögen realisiert und anschließend an die Geschädigten verteilt werden soll. Zunächst geht es um rund zwei Millionen Euro an Barvermögen, das sich die Beschuldigten - darunter fünf Justizangehörige - erschlichen haben sollen. Die Übergabe von Liegenschaften an die rechtmäßigen Erben soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da hierzu vergleichsweise kompliziertere rechtliche Probleme noch geklärt werden müssen.

An dem Treffen hatten auch Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Finanzprokuratur teilgenommen. Nach Angaben der beiden Verteidiger hätten alle anwesenden Geschädigten das Konzept befürwortet. Eine Wiedergutmachung des Schadens wäre bei der gerichtlichen Verhandlung gegen die Verdächtigen ein Milderungsgrund.

Bei einem ebenfalls am Freitag stattgefundenen Treffen der Justizangehörigen des Sprengels Tirol und Vorarlberg in Feldkirch hatten der Leitende Oberstaatsanwalt Kurt Spitzer und OLG-Präsident Walter Pilgermair erklärt, dass auf die baldige Fertigstellung der Anklageschrift gedrängt wird. Es sei dringend an der Zeit für die Hauptverhandlung in diesem Fall, der die Arbeit der Justiz in Vorarlberg überschatte. Die Testamentfälschungen in vermutlich 20 Fällen am BG Dornbirn waren vor rund eineinhalb Jahren öffentlich bekannt geworden.

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