Knalleffekt in Österreichs Bundesliga: Deren Senat 5 hat das Verfahren gegen den LASK wegen angeblicher Verstöße gegen das Verbot des Dritteigentums an Spielerrechten (TPO-Verbot) eingestellt! Wie die Liga bekannt gab, war dies bei einer Sitzung des Senats am Montag beschlossen worden. Der Schritt erfolgte demnach sowohl aus Mangel an Beweisen als auch aus formalen Erwägungen ...
Im Lichte verschiedener Negativschlagzeilen im Lauf des vergangenen Jahres sieht sich der Klub in dieser Causa nun rehabilitiert. „Obwohl es zu massiven medialen Vorverurteilungen gekommen ist, hat in einem intensiven, vier Monate dauernden Verfahren letztendlich die Wahrheit über haltlose Vorwürfe obsiegt. Es hat keinen TPO-Verstoß gegeben und diese Tatsache wurde vom Senat 5 auch zweifelsfrei festgestellt“, ließ LASK-Rechtsanwalt Johannes Lehner wissen.
In dem Verfahren ging es um die mutmaßliche Beteiligung des inzwischen zurückgetretenen LASK-Vizepräsidenten Jürgen Werner im Bereich der Spielervermittlung. Laut der Rechtspflegeordnung des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) darf ein Vereinsfunktionär als Offizieller nicht gleichzeitig als Spielervermittler tätig sein oder eine Funktion bei einem derart tätigen Unternehmen innehaben. Dies umfasst auch eine Beteiligung an einem solchen Unternehmen.
Wie das Magazin „News“ Ende April berichtete, soll Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von Spielern der Linzer Geschäfte gemacht und damit gegen eben jenes ÖFB-Regulativ verstoßen haben. Von der Liga wurde Werner für 18 Monate mit einer Funktionssperre belegt. Der Manager bestreitet die Vorwürfe und legte dagegen Protest ein - dieser muss erst abschließend behandelt werden.
In dem Verfahren gegen den LASK als Klub habe der Senat 5 seit 23. April „intensiv die medial erhobenen Vorwürfe über mögliche Verstöße gegen das Verbot der TPO“ geprüft, teilte die Bundesliga nun mit. So seien „in Summe 42 Nachfragen und Anforderungen“ an den Verein gestellt worden, dazu kamen Einvernahmen von mehreren Zeugen und die Sichtung von „400 Seiten an relevanten Unterlagen“. Darunter fielen auch zwei Gutachten von Universitätsprofessoren sowie Verträge und Bestätigungen von Spielertransfers, hieß es.
„Unabhängig von der emotional geführten Diskussion in der Öffentlichkeit hat der Senat auch dieses Verfahren stets auf einer rein rechtlichen und objektiven Basis durchgeführt und geurteilt. Nach vielen intensiven Stunden der Prüfung und Befragung von Parteien und Zeugen ist der Senat 5 zu dem Ergebnis gekommen, das Verfahren einzustellen“, sagte Thomas Hofer-Zeni, der Vorsitzende des Gremiums.
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