Wenn die uniformierten "Herrln" mit ihren treuen Schnüffelnasen ausrücken, ist das keinen eigenen Eintrag in der "Elektronischen Dienst-Dokumentation" (EDD) wert. Die Beamten müssen "Fährtensuche" (nach Verbrechern) oder "Stöberarbeit" (nach Beute) als normale Kriminalarbeit verbuchen. Das EDD ist auch nach zweijähriger Erprobung in anderen Bundesländern nicht ganz ausgereift.
Es zeigen sich zwar erste Vorteile für das Controlling – allerdings muss immer erst reklamiert werden, bevor Aufgaben in das EDD aufgenommen werden. So wird es vielleicht auch bald einen Punkt "Hundearbeit" auf der Liste der Einträge im EDD geben.
"Dafür kann man seit Kurzem eintragen, wie viele Kinderpolizei-Ausweise ausgestellt wurden oder wie viele Schüler an der Verkehrserziehung teilgenommen haben", schmunzelt ein Personalvertreter: "Und die Ausrückungen der Musik."
"Zum Reden kommen wir kaum"
Die Elektronische Dienst-Dokumentation dauert allerdings noch immer länger. Und weil es kein überlappendes Dienstsystem gibt, bleibt Information unter den Kollegen auf der Strecke. "Zum Reden kommen wir kaum, und Zusatzinfos, um ähnliche Fälle aufzuklären, sind wegen dem Datenschutz nicht zu finden."
von Serina Babka, "Kärntner Krone"
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